Anrechnungsstunden für Systembetreuer
Grundschule
Amtsblatt der bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (31.03.2009; HTML)
- 1.3 In Nr. 3.8.4 wird folgender Satz angefügt:
„Systembetreuer an Grundschulen erhalten für die Betreuung von mehr als 25 PC-Arbeitsplätzen eine Anrechnungsstunde.“
Hauptschule
Auszug aus: Systembetreuung an den Schulen (17.März 2000; PDF)
- Dabei soll die Tätigkeit als Systembetreuerin/Systembetreuer entsprechend den in der jeweiligen Schulart gegebenen Möglichkeiten bei mehr als zehn vorhandenen Computern in der Schule mit einer, bei mehr als 25 vorhandenen Computern in der Schule mit zwei Stunden auf die Unterrichtspflichtzeit angerechnet werden. Bei einer höheren EDV-Ausstattung an der Schule können weitere Anrechnungsstunden gewährt werden, wenn entsprechende Kontingente vorhanden sind.
- Bei besonderen Belastungen (z. B. umfangreiche Neubeschaffung) bzw. Leistungen im Rahmen der Systembetreuung (insbesondere Schulverwaltung und Datenschutz) können weitere Anrechnungsstunden gewährt werden, wenn entsprechende Anrechnungskontingente vorhanden sind.
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